Allgemein
Tagungsort
congress Innsbruck
Rennweg 1-3 (Anreise)
www.cmi.at
Direkt beim Kongresszentrum steht ein kostenpflichtiger Parkplatz und eine kostenpflichtige Tiefgarage zur Verfügung.
Tagungsbüro
Linda Partl Congressorganisation
Hintere Gasse 2
6175 Kematen i.T.
Tel: +43 650 2002103
austrotransplant@congressorganisation.at
Wichtige Termine
| Datum | Event |
|---|---|
| 30.06.2026 | Deadline Abstract Einreichung |
| 25.9.2026 | Deadline Hotelreservierung |
| 25.9.2026 | Deadline Early Fee für Anmeldung & Abendveranstaltung |
| 14.10.2026 | Deadline Anmeldung & Abendveranstaltung |
Tagungsgebühren
| Kategorie | Preis |
|---|---|
| Mitglieder Austrotransplant | EUR 150 |
| Nichtmitglieder | EUR 250 |
| Pflege | EUR 50 |
| Studierende (nur mit Studiennachweis) | EUR 50 |
| Award Dinner | EUR 55 |
inklusive aller Tagungsunterlagen, Eröffnungscocktail, Kaffeepausen, Lunchsymposia, Welcome Reception.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das online Anmeldeformular. Zuerst bitte ein Benutzerkonto anlegen und im Anschluss die Anmeldung zur Tagung und Abendveranstaltung mit ev. Unverträglichkeiten.
Bitte überweisen Sie die Tagungsgebühr spesenfrei auf das „Austrotransplant“ Konto bei der Erste Bank, IBAN AT38 2011 1838 5835 8000, BIC GIBAATWWXXX.
Die Zahlung muss bis spätestens 30. September 2026 erfolgen. Offene Beträge können vor Ort in Bar beglichen werden.
Mitgliedschaft Austrotransplant
Aus organisatorischen Gründen können Sie eine Austrotransplant Mitgliedschaft nur bis 30.9.2026 beantragen (claudia.dreger@ordensklinikum.at) bzw. dann erst wieder nach der Tagung.
Anrechenbarkeit (DFP Punkte)
Diese Veranstaltung wird im Rahmen des Diplom-Fortbildungsprogrammes der ÖAK eingereicht.
Hotelreservierung
Die Hotelreservierung erfolgt direkt im Tagungshotels und den umliegenden Hotels. Weitere Informationen zur Hotelreservierung finden Sie hier.
Stornierung der Teilnahme
Stornierungen bis zum 30. September 2026 werden abzüglich angefallener administrativer Gebühren (50 Euro) refundiert. Ab dem 30. September 2026 werden Registrierungsgebühren als Stornogebühren ausnahmslos einbehalten, außer es wird ein Ersatzteilnehmer:in genannt.